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   OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98   

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https://dejure.org/1998,2722
OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98 (https://dejure.org/1998,2722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.1998 - 17 U 38/98 (https://dejure.org/1998,2722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 17 U 38/98 (https://dejure.org/1998,2722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unternehmers auf Zahlung einer Abschalgszahlung für den Bau einer Halle; Eintragung oder Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Auftraggebers; Rechte des Autragnehmers nach Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber; Erfordernis ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Abschlagszahlung und Bauhandwerker- sicherungshypothek trotz Mängeln und Schlußrechnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlußrechnung erteilt: Kann AN trotzdem eine Abschlagszahlung verlangen? (IBR 1999, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 528
  • BauR 1999, 776
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83

    Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98
    Vielmehr hat der Auftragnehmer nunmehr die Möglichkeit, die Schlußrechnung zu stellen und seinen Zahlungsanspruch im Rahmen des Schlußabrechnungsverfahrens weiterzuverfolgen (vgl. BGH NJW 1985, Seite 1840 m.w.N.).

    Grundsätzlich kann zwar eine auf Abschlagszahlung gerichtete Klage dahingehend umgestellt werden, daß die beklagte Partei nunmehr auf Zahlung eines Teilbetrages aus der Schlußrechnung in Anspruch genommen wird; eine Klageänderung liegt in einem solchen Fall regelmäßig nicht vor (BGH NJW 1985, 1840).

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98
    Auf die Fälligkeit der Werklohnforderung sowie Abnahme des Werkes kommt es hierbei nicht an (BGH NJW 1977, 947).

    Diese Grundsätze sind auch im Falle einer (lediglich) mangelhaften Werkleistung anzuwenden, denn eine solche Leistung ist nicht die vollwertige geschuldete Leistung und steht damit der Teilleistung vor Vollendung des Werks gleich, wobei es keine Rolle spielt, inwieweit die Mängelbeseitigung (noch) zur Vertragserfüllung oder (bereits) zur Gewährleistung zu rechnen ist (BGHZ 68, 180, 184).

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98
    Grundsätzlich kann zwar eine Abschlagszahlung auch verlangt werden, wenn die abgerechnete Leistung mangelhaft ist, doch hat der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen seines Anspruchs auf Mängelbeseitigung; er ist berechtigt, ein Mehrfaches des zur Mängelbeseitigung erforderlichen Betrages zurückzuhalten (vgl. BGH ZfBR 1988, 215 und NJW 1981, 2801 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 65/87

    Anforderungen an die Bezeichnung von Werkmängeln durch den Bauherrn; Einwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98
    Grundsätzlich kann zwar eine Abschlagszahlung auch verlangt werden, wenn die abgerechnete Leistung mangelhaft ist, doch hat der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen seines Anspruchs auf Mängelbeseitigung; er ist berechtigt, ein Mehrfaches des zur Mängelbeseitigung erforderlichen Betrages zurückzuhalten (vgl. BGH ZfBR 1988, 215 und NJW 1981, 2801 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 31.07.1979 - 5 U 88/78

    Schiedsgerichts- und Schiedsgutachtervereinbarung; Zusatzforderung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98
    Nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Celle OLGZ 1975, 320; OLG Zweibrücken BauR 1980, 482; Ingenstau/Korbion, § 16 VOB/B Rdn. 75; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rdn. 1228; OLG Oldenburg, OLG-Report 1997, Seite 247) geht der Anspruch eines Unternehmers auf vereinbarte Abschlagszahlungen mit Erteilung der Schlußrechnung unter; der Senat schließt sich dieser Meinung an.
  • OLG Celle, 18.07.1974 - 16 U 30/74
    Auszug aus OLG Hamm, 29.10.1998 - 17 U 38/98
    Nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Celle OLGZ 1975, 320; OLG Zweibrücken BauR 1980, 482; Ingenstau/Korbion, § 16 VOB/B Rdn. 75; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rdn. 1228; OLG Oldenburg, OLG-Report 1997, Seite 247) geht der Anspruch eines Unternehmers auf vereinbarte Abschlagszahlungen mit Erteilung der Schlußrechnung unter; der Senat schließt sich dieser Meinung an.
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Zwar enthält § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B keine dem § 632a Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB vergleichbare Regelung, so dass vertreten wird, dass Abschlagszahlungen nach der VOB/B auch verlangt werden können, wenn die Leistung wesentliche Mängel hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1978 - VII ZR 269/77 - NJW 1979, 650; OLG Hamm, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 17 U 38/98 - NJW-RR 1999, 528; Kandel, in: Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, § 16 Abs. 1 VOB/B Rn. 22; Messerschmidt, in: Kapellmann/Messerschmidt VOB-Kommentar, Teil A/B, 6. Auflage 2018, § 16 VOB/B Rn. 108; Voit, in: Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 3. Auflage 2018, § 16 VOB/B Rn. 4) und der Auftraggeber wegen Mängeln auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB beschränkt ist, weil andernfalls der Auftragnehmer eine Abschlagszahlung immer nur nach gänzlich mangelfreier Teilleistung fordern könnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1978 - VII ZR 269/77 - NJW 1979, 650; Messerschmidt, in: Kapellmann/Messerschmidt VOB-Kommentar, Teil A/B, 6. Auflage 2018, § 16 VOB/B Rn. 108).
  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 21 U 111/99

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn in Form einer Abschlagszahlung wegen

    Ihm ist zuzumuten, zur gebotenen raschen Abwicklung des Vertragsverhältnisses nunmehr umgehend die Schlussrechnung zu erstellen und einen bereits fällig gewordenen Anspruch auf Abschlagszahlung in den dann alsbald fällig werdenden Anspruch auf Schlusszahlung aufzunehmen und als Teil dieses Zahlungsanspruchs geltend zu machen (BGH BauR 1991, 81; BauR 1987, 453; BauR 1985, 456; OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1373).

    Zwar mag im Einzelfall eine andere Beurteilung dort angebracht sein, wo der Auftraggeber den Umstand, der zum Ausschluss der Geltendmachung der Abschlagszahlung führt, selbst herbeigeführt hat, oder wo die Verweisung auf die Schlussrechnung zu einer ungerechtfertigten Begünstigung des säumigen Schuldners führen würde (vgl. OLG Hamm, 17. Senat, BauR 1999, 776).

  • LG Krefeld, 24.01.2008 - 5 O 97/01

    Schutzwürdigkeit eines Auftraggebers hinsichtlich einer abschließenden Berechnung

    Schließlich hatte der Kläger am 16.02.1998 auch keinen fälligen Zahlungsanspruch aus der Abschlagsrechnung Nr. 4 vom 07.11.1996, denn der Zahlungsanspruch aus der Abschlagsrechnung ist untergegangen mit der Erteilung der später zurückgenommenen ersten Schlussrechnung (Hamm NJW-RR 1999, 528).
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